Vergütung

Vergütung

Preise für Steuerberatung

(Alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer)


Steuerberater sind verpflichtet, die steuerliche Beratung nach der StBVV abzurechnen, so dass an dieser Stelle einige Erläuterungen zu der gesetzlichen Regelung gegeben werden:

Bei der StBVV geben bestimmte steuerlich relevante Größen des konkreten Falles (etwa die Summe der positiven Einkünfte, der Betriebseinnahmen oder die Bilanzsumme) den Gegenstandswert als Berechnungsbasis für die Abrechnung einer einzelnen Leistung (Erstellung der Einkommensteuererklärung, Anfertigung der Einnahmen – Überschussrechnung oder der Bilanz) vor. Diese Berechnungsbasis bestimmt das Gesamtniveau der Gebühr für die einzelne Leistung. Zur Ermittlung der endgültigen Gebühr steht ein Gebührenrahmen mit einer Mindest- und Höchstgebühr fest, um dem individuellen Schwierigkeitsgrad des Einzelfalles Rechnung zu tragen.


Die aktuelle Fassung der StBVV finden sie unter:

StBVV - Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften*) (gesetze-im-internet.de)


Unter dem nachfolgenden Link finden sie eine Website, die einen Online-Rechner für Gebühren nach der StBVV enthällt. Dies kann nur eine erste Indikation darstellen. Die voraussichtlichen Gebühren können im Vorwege geschätzt werden.

Steuerberatergebühren + Rechner (steuerschroeder.de)


Sofern eine Zeitgebühr nach der StBVV abgerechnet werden kann, beträgt mein Stundensatz EUR 200.  Abrechnungseinheit die angefangene 1/4 Stunde, bei einmaligen Anfragen erfolgt eine Mindestabrechnung von 1 Stunde.




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